Werte Kundschaft,

Aufgrund technischer Probleme am Onlineshop werden derzeitig keine automatischen Bestellbestätigungen versendet.
Bei Fragen zum Bestellstatus meldet euch gern per Mail, telefonisch oder WhatsApp.
Verfügbarkeit und Bearbeitungsdauer der Artikel entnehmt Ihr bitte der Artikelbeschreibung.
Danke für euer Verständnis.

Unsere derzeitigen Geschäfts- und Telefonzeiten (03774/2695601) im Überblick:

Geschäftszeiten:        
Telefonisch:              
Mo. - Di.  14 - 17 Uhr       Mo. - Di.       13 - 15 Uhr
Mi.         geschlossen       Mi.                 9 - 11 Uhr
Do. - Fr.   14 - 17 Uhr       Do. - Fr.        13 - 15 Uhr

Euer Race-Power-Tuning Team.

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TÜV

Willkommen auf unserer TÜV-Seite
(aktualisiert am 19.12.23)

Für alle unsere Kunden und die, die es noch werden möchten, haben wir seit längeren einen TÜV-Service im Haus.
Das heißt, diverse technische Veränderungen am Fahrzeug können je nach Einzelfall abgenommen werden!
Verfügbare Termine findet ihr hier: Termine 2024

Ab dem 01.01.2023 bitten wir jeden diesbezüglichen Interessenten, den unten aufgeführten Text gewissenhaft und vollständig durchzulesen!!!
Diese Maßnahme ist erforderlich, um im Vorfeld alle nötigen Fragen zu beantworten, welche für unser TÜV-Angebot regelkonform sind.

Wir bitten an der Stelle von Fragen abzusehen, die sich außerhalb der unten aufgeführten Regeln und Produktinformation bewegen!!!

 

ACHTUNG!!!!! Absolute Grundvoraussetzung:
Um eine erfolgreiche Abnahme bei uns zu gewährleisten MUSS die von Werk her eingeschlagene Rahmennummer UNBEDINGT leserlich sein. Sollte die Nummer nicht mehr zweifelsfrei erkennbar sein (von Werk, nach dem lackieren oder pulverbeschichten), muss diese nachgeschlagen werden. Hierfür wird vorher unbedingt eine Schlaggenehmigung der Zulassungsstelle benötigt. Diese muss von jedem Besitzer bei Notwendigkeit bei dem entsprechenden Landradsamt- Zulassungsbehörde (nur Teamleiter) besorgt werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb muss jeder selbst in Erfahrung bringen. Die dann dafür existierende Nachschlaggenehmigung muss in jedem Fall bei uns vorliegen!

Jedes Fahrzeug, was mit diesem Defizit bei uns vorgestellt wird, kann nicht weiter bearbeitet werden und fährt unweigerlich wieder nach Hause.

 

Für die Simson-Modelle S50, S51, S70
bis Baujahr 1988 sind folgende technische Veränderungen möglich:

  • Geschwindigkeiten bis zu 85 km/h nur mit Zylinderkits TÜV gekennzeichnet aus unseren Shop
  • Hubraum maximal bis 83ccm (max. 49,45mm u. max 44mm Hub)
  • Leistung maximal bis 7kw
  • Vergaser bis max. 20mm Mikuni
  • Scheibenbremsanlagen mit 220mm, 260mm oder 280mm Scheibendurchmesser mit Gutachten (siehe Link)
  • Kastenschwinge aus unserem Hause oder mit Gutachten
  • Felgenbreite vorn max. 2,15 J, hinten max. 2,5 J
  • Rad-/Reifenkombination von 16 bis 19 Zoll,
    maximale Reifenbreite bei:
    • Vorderachse:     90/80 bzw. 3,00 (mind. 43 J)
    • Hinterachse:  100/80 bzw. 3,25 (mind. 48 J, 47 M oder 46 P !!!)

  • folgende Rad-/Reifenkombinationen sind zulässig:
    1,50x16"  ->  2,75x16 oder 80/80-16
    1,60x16"  ->  2,75x16 oder 80/80-16
    1,85x16"  ->  2,75x16 oder 80/80-16 oder 90/80-16
    2,15x16"  ->  90/80-16 oder 100/80-16
    2,50x16"  ->  90/80-16 oder 100/80-16

  • um die Geschwindigkeit von 85km/h einzutragen muss folgendes Übersetzungsverhältnis gewährleistet sein:
    • 4-Gang Getriebe - Primär: S51 DDR 20:65 - Sekundär: 16:31
    • 4-Gang Getriebe - Primär: S70 DDR 21:62 - Sekundär: 16:34
    • 4-Gang Getriebe - Primär: gerade verzahnt 17:54 - Sekundär: 16:34
    • 4-Gang Getriebe - Primär: gerade verzahnt 18:53 - Sekundär: 14:34
    • 5-Gang Getriebe - Primär: S51 DDR 20:65 - Sekundär: 15:34
    • 5-Gang Getriebe - Primär: S70 DDR 21:62 - Sekundär: 14:34
    • 5-Gang Getriebe - Primär: gerade verzahnt 17:54 - Sekundär: 15:34
    • 5-Gang Getriebe - Primär: gerade verzahnt 18:53 - Sekundär: 13:34

    • Achtung!! Bei geänderten Sekundärübersetzung wie z.B. Ritzel vorn 12, 13 oder 17 Zähne sowie auch ein dadurch geändertes Kettenblatt hinten (31 Zähne, 35 und größer) muss ein anderer Tachoantrieb verbaut werden. Entweder mittels einem Nabentacho Antrieb oder über einem elektronischen Tacho z.B. von der Marke KOSO, welche z.B. über Magnete an der Bremsscheibe sein Signal bekommt.

 

Es ist stets eine Messung im hauseigenen Funktions- u. Messprüfstand von Nöten, um die Richtigkeit der Leistungs- u. Geschwindigkeitsparameter zu bestätigen! Ebenso wird eine Probefahrt und Verkehrssicherheitsprüfung vor Ort durchgeführt!

Bitte seht unbedingt von folgenden Fragen ab, da dies NICHT möglich ist:

- Mehrleistung als die Tüv Zylinderkits,
- Fremdzylinder ohne Signierung RPT-BJ,
- Vergaser über 20mm
- Sonderlenker ohne ABE/Gutachten z.B. Protaper,
- Fremd-Luftfilter wie z.B. Filu, ZT, anderes selbst gebautes Filtermaterial oder offene Luftfilter
- Bremsscheiben wie Wave o.ä, sowie über 220mm ohne Gutachten,
- Gabelbrücken ohne Nachweiß, z.B. ROX oder SH,
- andere Abgasanlagen z.B. verstellbarer Gegenkonus (ZT RESO 2019)
- Handbremshebel ohne ABE/Gutachten z.B. ZAP,
- Kastenschwingen ohne Nachweiß
- Scheibenbremse hinten

Voraussetzungen:

Grundprinzipielle Voraussetzung ist die Führerscheinklasse A1 bis 125ccm o. größer.
Des Weiteren eine eintragungsfähige Scheibenbremsanlage vorn (MZA/SFW, ZT oder original Serie S53 / MS50), eine klemmbare Gabelbrücke, als Luftfilter ein Twin Air - Filtermaterial (zum Shop) in Verbindung mit Dämmung- Schaumstoff (zum Shop) sowie eine kpl. originale Rahmensilhouette bzw. die im RPT Shop erhältlichen dazugehörigen Teile, die eindeutig dafür gekennzeichnet sind (zum Shop).

Weitere erforderliche Anbauteile:

Polyamidlagerhülsen für die Motorhalterung, sowie auch für die Schwinge (zum Shop)
Gabelbrücke Simson S51 Enduro oben (zum Shop)
Endurostreben (zum Shop).

Weiterhin sind alle verkehrssicheren Fahrzeuge, welche sich im originalen Zustand befinden, plus den geforderten Zusatzmaßnahmen wie: Rahmenunterzüge (Endurostreben),Kunststofflagerung (z.B. Polyamid) der Schwinge und Motorhalter sowie der Umbau auf den entsprechenden Hubraum (o.genannt) mit Tüv tauglich). (zum Shop)

WICHTIG! Es unbedingt darauf zu achten, dass bei den Fahrzeugen die Rahmennummer eindeutig zu erkennen ist, nur das Typenschild reicht nicht aus!!!

Weiterhin Umbauten, Veränderungen und zusätzliche Anbauteile sind mit Gutachten oder Einzelnachweis möglich, die sich im Rahmen des verkehrstechnisch Machbaren befinden!!! Aufgrund der hohen Nachfrage und oft wiederholten Fragen, haben wir eine folgende Checkliste zusammengestellt. Diese enthält alle Voraussetzungen für eine technische Abnahme in unserem Haus. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Sonderteile im Grundpreis enthalten sind.

Beispiele:

  • Sonderlenker bedürfen einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), Teilegutachten oder Typengenehmigung eines Herstellers z.B. f. MZ, Simson MS50, S83, TS50 oder Fremdfabrikate mit eindeutiger Kennzeichnung)
  • Die Scheibenbremsanlage vorn kann in 220mm oder 260mm verwendet werden. Als Bresmsscheiben sind bei der 220mm Variante nur die originalen S53/MS50 Scheiben sowie MZA/ZT zugelassen. Bei der 260mm Variante muss eine ZT Bremsscheibe mit Gutachten verwedent werden. Bei der 260mm Variante kann außerdem ein Brembo Bremssattel verwendet werden.
  • Geänderte Handkupplungshebel/Kupplungsarmatur wie Aluminium farbig MZA, ZT, ZAP, CNC Bombast usw. sind ebenfalls möglich. (keine Bremshebel wie ZAP oder CNC Bombast!!!) (Sondereintragung, Extrakosten)
  • Typengerechte Federbeine f. Simson Fahrzeuge,die der Serie entsprechen sollten 360mm nicht überschreiten.
    Alle Sonderfederbeine (Sondereintragung, Extrakosten) -kürzer oder länger- müssen einen Herkunftsnachweis haben (Typengenehmigung, ABE oder Teilegutachten)
    Bei längeren Federbeinen (über 360mm) muss auf freien Kettenlauf mit unterer Kettenführung, Umlenkrolle über dem Bremshebel und Kettenschleifer auf der Oberseite der Schwinge umgerüstet werden. Ein Kettenschutz der Oberseite ist ebenso Pflicht.
  • Die Sitzbank sollte bei Soziusbetrieb immer einen Halteriemen besitzen oder dahinter einen Haltebügel.
  • Der Rahmen sollte dem Original entsprechen, es ist möglich durch autorisierte Fachleute mit Nachweis ein Knotenblecht nach zu rüsten, Exportrahmen sind genehmigt.
  • Lenkkopflager sollten spielfrei und guten Zustand sein. Schrägrollenlager sind erlaubt bei ausreichendem Anschlag und Diebstahlsicherung!!!
  • Sonder-Gabelbrücken (Sondereintragung, Extrakosten) sollten ebenfalls die wie oben genannten Nachweise besitzen, z.B. PZ-Tuning
  • Spezielle Rahmenunterzüge (Sondereintragung, Extrakosten) bedürfen ebenfalls einen entsprechender Nachweis von einem Hersteller
  • Andere Fußrasten/Fußrastenträger können eingetragen werden wenn die Funktionstüchtigkeit vollumfänglich gegeben ist. (zb. MZA m. Offroad-Klappfußrasten oder evtl. ZAP) (Sondereintragung, Extrakosten)
  • Es werden Kastenschwingen aus unserem Hause oder mit Teilegutachten eingetragen z.B.  ZT-Tuning oder PZ-Tuning (Sondereintragung, Extrakosten) 
  • Auspuff, es sind ausschließlich nur Anlagen erlaubt, die der Seriennähe (AOA3-Tüv zum Shop) entsprechen. Verlegung des Auspuffs muss typengerecht SIMSON sein,
    d.h. Verlauf unter dem Fußrastenträger rechtsseitig oder oberseitig rechts am Seitendeckel (Luftfilterseite) entlang. (kleinere Abänderungen sind möglich, wie Abwinklungen o.ä.)! Der Auspuff darf eine Krümmerlänge von 300mm nicht unterschreiten und ein Standgeräusch von 88dB nicht überschreiten!!! (zum Shop)
    Für den TÜV dürfen ausschließlich nur AOA Anlagen verwendet werden, um die maximale zulässige Leistung nicht zu überschreiten (als AOA3 gekennzeichntete Auspuffanlagen mit verstellbarem Gegenkonus sind nicht zulässig!).
  • Vergaser werden bis Nenngröße 20mm eingetragen! (zum Shop)
  • Jedes Fahrzeug muss sicher auf einem Ständer stehen. Eventuelle Seitenständer müssen von alleine hochklappen!
  • Es sind nur Simson Zylinder m. Kopf erlaubt in originaler Silhouette und 2 Kanal "gekennzeichnet durch unser Haus"(zum Shop)
    Sonderzylinderköpfe (Sondereintragung, Extrakosten) sind bislang freigestellt, sollte aber eine Typengenehmigung haben (d.h. von zulassungspflichtigen Fahrzeugen stammen).
  • Bei jeder Abnahme wird nach einer Probefahrt der Zylinderkopf gezogen, ein Prüfprotokoll mit diversen Daten, Stempel und Bildern zum Zeitpunkt der Abnahme erstellt!
  • Jede Bremsanlage muss pro Bremse einen funktionstüchtigen Bremslichtschalter besitzen (vorn u.hinten).
  • Die Zulassung auf Leichtkraftrad besagt, dass eine funktionstüchtige Blinkeranlage und Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen vorhanden sein muss.
  • Erforderliche Anbauteile:
    • Polyamidlagerhülsen Set f. Schwinge und Motorhalterung (zum Shop).
    • Gabelbrücke Simson S51 Enduro oben (zum Shop).
    • Endurostreben (zum Shop).

Erklärung: Aufgrund der bindenden Grundbedingungen, ist es notwendig die Vorgaben der Zylinder- u. Auspuffparameter unbedingt ein zu halten. Hierzu entweder kpl. Garnituren aus unserem Shop bestellen oder den Service in Anspruch nehmen, eine vorhandene Materie nacharbeiten zu lassen. Die Kennzeichnung ist Voraussetzung für eine vorstellige und erfolgreiche TÜV Abnahme!

Hinweis: Der Grundpauschalpreis liegt in der Regel zwischen 300€ und 400€ je nach Aufwand.
Wir bitten darum, den Betrag, welcher an die Dekra gezahlt wird, in Bar mitzubringen!!!
Im Regelfall wird die TÜV-Abnahme an einem terminierten Wochentag zwischen 10:00-16:00 Uhr durchgeführt.
Das Fahrzeug sollte hierzu in unsere Geschäftsstelle, Grünhainer Straße 36 in 08340 Schwarzenberg nach Terminvereinbarung gebracht werden!

Eine vorherige Terminabsprache per Tel. ist unbedingt erforderlich (03774/2695601).
Freie, verfügbare Termine finden sie hier: Termine 2023

 

Für Fahrzeuge mit dem Baujahr 1989 - 2000 ist eine maximale Leistungssteigerung von 70ccm mit 5,6PS und maximal 75km/h möglich.
Vergaser sowie Auspuff muss dabei original sein! Eine Scheibenbremse ist hier nicht notwendig, Endurostreben sowie die obere klemmbare Gabelbrücke sind jedoch Grundvoraussetzung. Alle weiteren Sondereintragungen rund ums Fahrwerk sind wie auch bei den 85ccm Abnahmen ebenfalls möglich.

 

SR4-1, SR4-2, SR50 / SR80 sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Unsere Dekra möchte aus mehreren Gründen keine Abnahme für diese Fahrzeuge durchführen.

Bei den Schwalbe KR51-1 und -2 Modellen, ist eine Leichtkraftradzulassung nur im Rahmen bis 70ccm (((Serienleistung mit maximal 5,6PS!!))) und 75km/h möglich. Diverse Sondereintragungen und Anbauteile müssen hier aufgrund der Bauart klar >separat<unterschieden werden. Hier ist stets eine Messung im hauseigenen Funktions- u. Messprüfstand von Nöten. Die Kosten für eine derartige Abnahme sind hierbei um die 250€ inkl. Prüfstandslauf einzuplanen. (Sondereintragung sind auch hier m. Extrakosten verbunden)!

 

Als Schlusswort ist noch einmal klar zu benennen, dass jeder, der ein Fahrzeug zum TÜV vorstellt,klar dafür verantwortlich ist, dass sein Goldstück auch >verkehrssicher< ist. Das bedeutet kurz zusammengefasst: Sämtliche Beleuchtungseinrichtungen sollten tadellose Funktion aufweisen. Ebenso hat sich auf diesen eine Typengenehmigung oder E-Prüfzeichen zu befinden. Lenkkopflager müssen leicht gehen und spielfrei sein, das Fahrzeug muss einwandfrei funktionieren (Motor, Bremsen und Stoßdämpfer). Es darf kein Flüssigkeitsverlust vorhanden sein. Die Fahrzeuge haben ausreichend stabil auf Seiten- oder Hauptständer zu stehen.Und ohne sonderliche Vereinbarung im Vorfeld sind die oben genannten Technischen Bedingungen absolut einzuhalten. In Härtefällen sind wir leider gezwungen das Fahrzeug von der Abnahme aus zu weisen.